Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
Das Benutzen von Leitern und Tritten bedarf der besonderen Aufmerksamkeit. Leitern und Tritte, die nicht arbeitssicher sind, stellen eine große Gefahr für den Arbeiter und Mitarbeiter dar. Statistiken zufolge führt jeder dritte Absturzunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit. Die Betriebssicherheitsverordnung sieht deshalb eine Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 vor.
Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 und Leiterprüfung nach BetrSichV
Ein Unternehmen, das den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes folgt, wird eine Handlungsanleitung für das Bereitstellen und Benutzen von Leitern und Tritten bei einer Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 und einer Leiterprüfung nach BetrSichV berücksichtigen. Unter diesem Gesichtspunkt sind Leitern, Tritte und Fahrgerüste technische Arbeitsmittel und können eine Gefahrenquelle darstellen. Für den Unternehmer, der in seinem Betrieb Leitern, Tritte und Fahrgerüste einsetzt, besteht eine Prüfpflicht. Leitern, Tritte und Fahrgerüste müssen in regelmäßigen Abständen bei einer Prüfung nach BGI 694 von einer befähigten Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Laut der Betriebssicherheitsverordnung Leiterprüfung DGUV darf ein Unternehmer, nur solche Arbeitsmittel seinen Beschäftigen überstellen, die
- für den Arbeitsplatz geeignet sind und
- bei deren Benutzung der Gesundheitsschutz und die Sicherheit gewährleistet ist.
Die Prüfung darf nur von einem erfahrenen Spezialisten geprüft werden.
Mehrwert bei der Leiterprüfung
- Optimales Preis- Leistungsverhältnis
- Einsatz neuester Messtechnik
- keine Wartezeiten
- weniger bis keine Ausfallzeiten
- mehr Sicherheit für Ihre Mitarbeiter
- erfahrene Prüfer
- Bonusvorteile bei einigen Versicherungen
- mögliche Inventarisierung
- übersichtliche Kostenplanung durch einheitliche Preise
- Sie sind durch unsere Prüfprotokolle rechtlich auf der sicheren Seite
- weniger Wartungs- und Reparaturkosten
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