Ausbildung der Kranführer

Menschen mit LKW-Ladekran

Eine solide Basis für sicheres Heben und Bewegen von Lasten

Ausbildungsdauer („Regelausbildung“): mindestens 2 Tage

Grundlage: BetrSichV, DGUV Vorschrift 52/54 und DGUV Grundsatz 309-003, Erhalt des Zertifikats „Fahrerausweis für Krane“

Die berufsgenossenschaftliche Verordnung DGUV Vorschrift 52 besagt, dass nur Personen einen Kran führen dürfen, „die im Führen eines Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben". Einen Kran zweckmäßig und sicher zu steuern, erfordert Kenntnisse, Geschicklichkeit und Übung. Den Grundstein für diese Sicherheit im Führen Ihres Kranes legen Sie in unserem Grundlehrgang. Um Unfälle zu vermeiden, müssen die Bediener mit der Physik eines Krans vertraut sein und durch Übung einen sicheren Umgang erwerben.

Arbeitssicherheit Brendel bietet die Ausbildung für Bedienung folgender Krane an:

  • Brückenkran
  • Portalkran
  • Säulenschwenkkran
  • LKW–Ladekran

Wissensinhalte und Kompetenzbereiche:

  • Vorschriften zum Betrieb von Kranen (DGUV Vorschrift 52)
  • Winden, Hub- und Zuggeräte (DGUV Vorschrift 54)
  • Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb (DGUV Regel 100-500)
  • Rechtliche Grundlagen
  • Physikalische Grundlagen
  • Steuereinrichtungen
  • Sicht- und Funktionsüberprüfung
  • Anschlagmittel
  • Anschlagen von Lasten
  • Aufgaben und Pflichten des Unternehmers, Kranführers und des Anschlägers
  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer den Fahrerausweis für Krane.

Weitere Infos zum Bedienerausweis für Krane

Voraussetzungen für den Erwerb des Fahrerausweises für Krane

Die DGUV legt fest, dass Kranführer mindestens 18 Jahre alt und für die Tätigkeit ausgebildet und geeignet sein müssen. 

Bei der Feststellung, ob ein Mitarbeiter für die Tätigkeit geeignet ist, muss zwischen der körperlichen sowie der geistig-charakterlichen Eignung unterschieden werden. Die körperliche Eignung wird zweckmäßigerweise durch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) festgestellt. Besondere Schwerpunkte bilden hier die Ermittlung der Sehstärke, des seitlichen Gesichtsfeldes sowie des Hörvermögens. Auch das räumliche Sehen, die Reaktionsfähigkeit und die Beweglichkeit der Gliedmaße werden untersucht, bewertet und dokumentiert werden.

Neben der körperlichen Eignung müssen Kranführer auch geistig und charakterlich geeignet sein. Konkret ist hierbei ein Grundverständnis für technische und physikalische Zusammenhänge ebenso erforderlich wie die Fähigkeiten, Signale zu erlernen, sie umzusetzen und richtig anwenden zu können. Weitere wichtige Eigenschaften sind Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie Umsichtigkeit.

 

Termine und Preise zur Durchführung des Seminars erfragen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail.