Betriebsanweisungen und jährliche Unterweisungen

 

Gem. § 5 Unfallverhütungsvorschrift und § 4 Abs. 2 Berufsgenossenschaftliche Verordnung A1 ist der Unternehmer oder die von Ihm beauftragte Person verpflichtet alle ausgebildeten Gabelstaplerfahrer, Kranführer und Mitarbeiter die mit der Aufgabe der Ladungssicherung beauftragt sind, jährlich zu unterweisen!

 

 

Warnung             Gabelstapler_verboten

 

 

Die Unterweisung ist bei Bedarf jedoch mindesten einmal jährlich durchzuführen und zu protokollieren. Inhalte der Unterweisung ergeben sich aus den Unterrichtsinhalten (allgemeine Ausbildung), aus den betrieblichen, personellen und materiellen Veränderungen Ihrer Firma.

 

Gerne übernehmen wir für Sie diese Aufgaben. Hierbei lassen wir unsere ganze Erfahrung einfließen um einen sicheren und wirtschaftlichen Warenumschlag zu gewährleisten. Die Kosten richten sich immer nach den jeweiligen Erfordernissen der Firma! Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

 

Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne bei der Durchführung und Organisation eines anschließenden gemütlichen Beisammenseins zur Stärkung des Teamgeistes Ihrer Belegschaft!

 

Weitere Infos zur „Jährlichen Unterweisung“ erhalten Sie hier.