Ausbildung zum Kranführer (Brückenkran)
Die Ausbildung wird gem. der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und der Unfallverhütungsvorschrift Krane (BGV D 6) durchgeführt.
Der Ausbildungsumfang richtet sich immer nach dem jeweiligen Krantyp!
Unser folgendes Beispiel bezieht sich auf die Ausbildung: Hallenkran, Brückenkran, Portalkran.
"Für erfahrene Kranführer mit langjähriger Erfahrung"
Eintägige Ausbildung: Beinhaltet
"Für Berufsanfänger bzw. Kranführer mit wenig praktischer Erfahrung"
Zweitägige Ausbildung: Beinhaltet
Nach erfolgreichem Abschluss ist jeder Teilnehmer in der Lage Lasten fachgerecht anzuschlagen und den Kran sicher, wirtschaftlich und nach den gültigen Regeln und Verordnungen zu bedienen.
Benötigen Sie Anschlagmittel weil die Alten die Ablegereife erreicht haben? Dann schauen Sie sich doch bitte mal in der Rubrik "Verkauf" um!
