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Ausbildung zum Kranführer (Brückenkran)

Die Ausbildung wird gem. der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und der Unfallverhütungsvorschrift Krane (BGV D 6) durchgeführt.

Der Ausbildungsumfang richtet sich immer nach dem jeweiligen Krantyp!

Unser folgendes Beispiel bezieht sich auf die Ausbildung: Hallenkran, Brückenkran, Portalkran.

"Für erfahrene Kranführer mit langjähriger Erfahrung"

Eintägige Ausbildung: Beinhaltet 10 Unterrichtseinheiten. Am Ende der theoretischen Ausbildung erfolgt die theoretische Prüfung - und im Anschluss daran eine Überprüfung der fahrerischen Fähigkeiten.

"Für Berufsanfänger bzw. Kranführer mit wenig praktischer Erfahrung"

Zweitägige Ausbildung: Beinhaltet 20 Unterrichtseinheiten. 10 Einheiten für die Ausbildung in Theorie und 10 Unterrichtseinheiten für die praktische Ausbildung am Kran. Beide Ausbildungsabschnitte werden mit der jeweiligen Prüfung abgeschlossen.

Nach erfolgreichem Abschluss ist jeder Teilnehmer in der Lage Lasten fachgerecht anzuschlagen und den Kran sicher, wirtschaftlich und nach den gültigen Regeln und Verordnungen zu bedienen.

Benötigen Sie Anschlagmittel weil die Alten die Ablegereife erreicht haben? Dann schauen Sie sich doch bitte mal in der Rubrik "Verkauf" um!

Für den Fall, dass Sie weitere Fragen haben oder einen Kurs buchen möchten, setzen Sie sich bitte einfach mit uns in Verbindung!

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